QUALITY FOR LIFE
Vorschriften
Im Folgenden finden Sie Auszüge aus der Vorschriftenlage hinsichtlich der Notwendigkeit einer entsprechenden Absauganlage für Handwerks- und Industriebetriebe (verarbeitendes Gewerbe):

Vorschriften – Verordnungen und Empfehlungen für das Schreinerhandwerk hinsichtlich Absaugung/Entstaubung:


BGI 739 – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Erfassen, Absaugen und Lagern

BGI 740 – Lackierräume und – einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe

EN 12779 – Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen – Ortsfeste Absaugungen für Holzstaub und Späne

DIN 8416 Entstauber für die Gewerbliche Nutzung

TRGS 553 Holzstaub

ATEX 137 Richtlinien für Betreiber



Warum ist der Absaugung von Holzstaub so viel Bedeutung beizumessen?
1. Wegen des Gesundheitsschutzes
2. Wegen des Brand und Explosionsschutzes


Da Holzstaub als gesundheitsgefährdent einzustufen ist, gilt hier ein besonderer Augenmerk der Filtertechnik im Absaugsystem.
AL-KO kann mit seiner innovativen Filtrationstechnologie in seinen mobilen und stationären Absaugsystemen sicher gewährleisten, dass sich der Reststaubgehalt in der Rückluft auf unter 0,1 mg/m³ bemisst.

Details zu diesem Thema sind hier sehr gut in der TRGS 553 (Luftrückführung in den Arbeitsbereich) und in der BGI 739 beschrieben.

Unter der Rubrik „Schreiner/Tischler – Prospekte – Mobile und stationäre Absauganlagen“ finden Sie ausführliche Informationen zur AL-KO Filtrationstechnologie.

Die EN 12 779 bezieht sich rein auf stationäre Anlagen und regelt die normgerechte Ausführung der Absauganlage.

Gleiches gibt es für die mobilen Entstauber, deren Ausführung in der DIN 81416 technisch beschrieben ist.

Die BGI 739 ist eine Arbeitshilfe der Holz BG in der sowohl die Luftrückführung als auch der Explosionsschutz für den Anwender (also Schreiner) beschreibt. Leider ist die jetzige Ausgabe etwas in die Jahre gekommen und wartet hier dringend auf die Neuausgabe im Jahr 2010 erscheinen soll.
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